Verein für
saubere Justizarbeit


In Fällen offensichtlicher Rechtsverstöße bekommen die Beteiligten eine Mitteilung zugesandt. Ihnen wird nach Kenntnisnahme die Möglichkeit gegeben, sich zu äußern. Die Korrespondenz wird veröffentlicht.


Hier: Felix Angermann, ehemals Vorstand der Sparkasse Zwickau


Sehr geehrter Herr Angermann,

wir reichen Ihnen zur Kenntnis, dass Sie auf unserer Website www.saubere-justizarbeit.de namentlich erwähnt sind. Auch wenn Sie den aktiven Dienst bei der Sparkasse Zwickau quittiert haben, bleibt eine Sache an Ihnen haften, die Sie noch in Ordnung bringen sollten.

Ihnen wird vorgeworfen, in Absprache mit Ihrem damaligen Vorstandskollegen Josef Salzhuber gemeinschaftlichen Prozessbetrug am Landgericht Zwickau gegen eine Ihrer Kundinnen begangen zu haben. Der Vorgang dürfte Ihnen hinreichend bekannt sein, ging er doch monatelang durch die Presse. Die Frage steht im Raum, wann Sie sich 1. bei dieser Frau entschuldigen und 2. ihr die unrechtmäßig einbehaltene Ablösesumme von rund 11.000 Euro zurückbezahlen.

Für den Fall, dass Sie der Veröffentlichung widersprechen, erwarten wir eine ausführliche Begründung Ihres Widerspruchs sowie einen Beweis dafür, dass es bezüglich der in Rede stehenden Vorwürfe weder interne Absprachen zwischen Ihnen und dem Landgericht Zwickau gab noch das Landgericht Zwickau von Ihnen vorsätzlich getäuscht wurde. Unter gewissen Voraussetzungen könnte dann eine Löschung Ihres Eintrages in Betracht kommen.

Da wir von der Rechtmäßigkeit unseres Handelns ausgehen, erhalten Ihr ehemaliger Arbeitgeber und das Landgericht Zwickau eine Kopie dieses Schreibens.

Hochachtungsvoll
Verein für saubere Justizarbeit