Verein für
saubere Justizarbeit

Beobachtungsstelle für Justiztransparenz nimmt Arbeit auf

Am 01.02.2021 hat der Verein für saubere Justizarbeit die unabhängige Monitoring-Stelle zur Dokumentation richterlicher Entscheidungen ins Leben gerufen. Das ehrenamtliche Gremium bietet Prozessbeteiligten eine Plattform, um Urteile und Beschlüsse einzureichen, die Fragen hinsichtlich ihrer Nachvollziehbarkeit oder Sachgerechtigkeit aufwerfen.
Analyse: Eingereichte Entscheidungen werden durch unsere Experten auf logische Brüche und die Einhaltung rechtsstaatlicher Standards geprüft.
KI-gestützte Auswertung: Zur objektiven Einordnung nutzen wir computergestützte Analysen (AI), um Abweichungen in der Rechtsprechung sichtbar zu machen.
Dialog & Transparenz: In begründeten Fällen suchen wir den kritischen Diskurs und konfrontieren die Entscheidungsträger mit unseren Analysen.
Öffentlichkeitsarbeit: Wir verstehen uns als wachsame Instanz der Zivilgesellschaft. Bei systemischen Missständen oder eklatanten Fehlentscheidungen informieren wir die zuständigen Aufsichtsbehörden und nutzen unser Recht auf öffentliche Berichterstattung, um Transparenz zu schaffen. Denn: Transparenz ist die wirksamste Kontrolle der Macht.

Für eine konsequent objektive Ermittlungsarbeit durch Polizei und Staatsanwaltschaft

Eine funktionierende Justiz ist das Rückgrat unseres Rechtsstaates. Doch bürgerrechtliches Engagement wird dort notwendig, wo staatliche Ermittlungsbehörden die Erwartungen an eine lückenlose und neutrale Aufklärung aus Sicht der Betroffenen nicht immer erfüllen. Dabei geht es uns nicht um unvermeidbare menschliche Fehler. Vielmehr kritisieren wir eine Tendenz zu Ermittlungsergebnissen, die Fragen nach ihrer Objektivität aufwerfen. Solche Defizite schaden dem Vertrauen in den Rechtsstaat und können im schlimmsten Fall dazu führen, dass unbescholtene Bürger belastet werden, während tatsächliche Rechtsverstöße ungeahndet bleiben.
Ein öffentlich diskutiertes Beispiel für eine solche Kritik ist der Umgang mit der sogenannten „Überklebungsaffäre“ am Amtsgericht Zwickau. In Fällen wie diesen wird aus Sicht kritischer Beobachter deutlich, wie wichtig eine unvoreingenommene Behördenleitung ist. Wenn Führungspositionen in der Justiz mit Personen besetzt sind, deren biografischer Hintergrund Fragen hinsichtlich einer strikt rechtsstaatlichen Distanz zur Vergangenheit aufwirft, kann dies das Vertrauen in eine unparteiische Amtsführung beeinträchtigen.
Wir fordern daher die Justizministerien der Länder auf, ihrer Dienst- und Fachaufsicht über die Staatsanwaltschaften verstärkt nachzukommen. Eine effektive Kontrolle ist kein Misstrauensvotum, sondern die notwendige Bedingung für eine Justiz, die dem Grundsatz der Neutralität verpflichtet bleibt.

Für die Wahlfreiheit in der Justiz: Den Anwaltszwang kritisch hinterfragen

In vielen gerichtlichen Verfahren herrscht in Deutschland noch immer der sogenannte Anwaltszwang. Eine Folge dieser Regelung ist das Risiko der „Flucht in die Säumnis“. Bleibt ein Rechtsbeistand einem Termin fern – aus welchen Gründen auch immer –, gilt die Partei als nicht vertreten. Das Gericht erlässt ein Versäumnisurteil, selbst wenn der Mandant persönlich anwesend ist und sich äußern möchte. Diese Praxis führt faktisch dazu, dass Bürger vor Gericht kein rechtliches Gehör finden, obwohl sie zur Wahrnehmung ihrer Interessen erschienen sind. Die Betroffenen fühlen sich in solchen Momenten oft schutzlos und durch das System entmündigt.
Wir fordern daher eine zeitgemäße Reform der Prozessordnungen. Der Anwaltszwang, dessen Wurzeln bis in das 19. Jahrhundert zurückreichen, sollte durch ein Recht auf Selbstvertretung ersetzt oder zumindest gelockert werden. Jede mündige Person sollte die Freiheit haben, ihre Rechte selbst wirksam vor Gericht zu verteidigen. Die Justiz muss dem Bürger auf Augenhöhe begegnen, statt ihn zur Vertretung durch Dritte zu zwingen, wenn er dies nicht ausdrücklich wünscht.

Für mehr Transparenz: Digitale Dokumentation der Gerichtsverhandlung

Die heutige Praxis der Protokollierung an deutschen Gerichten stößt zunehmend an ihre Grenzen. Da Protokolle oft nur den formalen Ablauf und die wesentlichen Ergebnisse zusammenfassen, kommt es immer wieder zu Unstimmigkeiten über den exakten Wortlaut von Aussagen oder den tatsächlichen Hergang einer Beweisaufnahme. Anträge auf Protokollberichtigung führen in der Praxis selten zum Erfolg.
Um die Justiz zukunftsfähig und transparent zu machen, fordern wir die flächendeckende Einführung der digitalen Prozessdokumentation. Durch den Einsatz moderner Video- und Tontechnik könnte das gesamte Verfahren lückenlos und objektiv festgehalten werden. Die Vorteile liegen auf der Hand:
Objektivität: Bild- und Tonaufnahmen lassen keinen Raum für Interpretationsspielräume oder Erinnerungslücken.
Rechtssicherheit: Allen Prozessbeteiligten stünde eine verlässliche Grundlage für die weitere Verfahrensführung oder Rechtsmittel zur Verfügung.
Entlastung: Missverständnisse über den Prozessverlauf könnten sofort und zweifelsfrei geklärt werden.
Wir setzen uns dafür ein, dass der Gerichtssaal kein Raum für subjektive Wahrnehmungen bleibt, sondern ein Ort der nachvollziehbaren Fakten wird. Die Technik dafür ist längst vorhanden – es ist Zeit, sie im Sinne der Gerechtigkeit zu nutzen.

Für eine moderne Qualitätssicherung in der Justiz

Der Rechtsstaat lebt von der fachlichen Exzellenz seiner Rechtsprechung. In einer Welt, in der Gesetze und Lebenssachverhalte immer komplexer werden, ist die kontinuierliche Fortbildung aller juristischen Akteure unerlässlich.
Wir beobachten jedoch mit Sorge, dass die geltenden Mechanismen zur Qualitätssicherung innerhalb der Justiz oft an ihre Grenzen stoßen. Der verfassungsrechtlich gebotene Schutz der richterlichen Unabhängigkeit darf nicht dazu führen, dass systemische Fortbildungsdefizite oder Qualitätsmängel im Verborgenen bleiben. Ein faires Verfahren setzt voraus, dass Entscheidungen stets auf der Höhe der aktuellen Gesetzgebung und Rechtsprechung getroffen werden.
Wir fordern daher die Einführung ergänzender, unabhängiger Evaluierungsinstanzen. Diese sollen nicht in die richterliche Entscheidungsfreiheit eingreifen, aber durch regelmäßige, anonymisierte Qualitätschecks und Feedback-Systeme sicherstellen, dass die Justiz ihrem hohen Anspruch dauerhaft gerecht wird. Recht auf Qualität ist ein Recht auf Gerechtigkeit.

Gegen intransparente Absprachen: Für eine strikte Einhaltung des Öffentlichkeitsgebots

Das Vertrauen in die Justiz beruht auf dem Prinzip der Öffentlichkeit und der Unparteilichkeit. Kritische Beobachter bemängeln jedoch immer wieder eine zu große Nähe zwischen den professionellen Prozessbeteiligten. Wenn Absprachen über das Strafmaß oder den Prozessfortgang außerhalb der öffentlichen Hauptverhandlung getroffen werden, gefährdet dies die Neutralität des Gerichts.
Das Bundesverfassungsgericht hat bereits in mehreren wegweisenden Urteilen betont, dass sogenannte „Deals“ strikten Transparenzregeln unterliegen. Jede Form der Verständigung muss im Gerichtssaal offengelegt und protokolliert werden. Informelle Gespräche hinter verschlossenen Türen oder im privaten Rahmen, die das Ziel haben, das Urteil maßgeblich zu beeinflussen, sind rechtsstaatlich höchst bedenklich.
Wir fordern daher:
Strikte Distanz: Ein professionelles Distanzgebot zwischen Richtern, Staatsanwaltschaft und Verteidigung während laufender Verfahren.
Lückenlose Dokumentation: Jede prozessrelevante Kommunikation muss Teil der Gerichtsakte werden.
Konsequente Aufsicht: Verdachtsmomente über illegale Absprachen müssen konsequent durch die Dienstaufsicht und, wo nötig, durch die Strafverfolgungsbehörden geprüft werden.
Gerechtigkeit darf nicht das Ergebnis informeller Übereinkommen sein, sondern muss für jeden Bürger transparent und nachvollziehbar im Namen des Volkes verkündet werden.

Informationen für Interessenten

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1. Sie gehören bzw. gehörten keiner Organisation an, die den Zielen des Vereines entgegen stehen. Dazu zählen zum Beispiel: Scientology, ehemalige Staatssicherheit der DDR, eingeschworene (Studenten-)Vereinigungen wie Lions Club, Rotarier, Freimaurer/Logenbrüder, Bilderberger oder ähnliches.
2. Sie können sich mit den Zielen des Vereins identifizieren und haben den festen Willen, diese im Zweifel auch gegenüber den zuständigen Institutionen durchzusetzen.

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