Gremium zur Kontrolle richterlicher Arbeit gegründet
Für neutrale Ermittlungen in alle Richtungen seitens Polizei und Staatsanwaltschaft
Für die Aufhebung des Anwaltszwangs
Eine ausgeklügelte Masche mancher Anwälte ist es, zu anberaumten Terminen absichtlich nicht vor Gericht zu erscheinen. Meistens dann, wenn sie vermuten den Prozess ohnehin nicht gewinnen zu können. Diese Methode nennt sich „Flucht in die Säumnis“. Der Prozess geht verloren, obwohl die Mandantschaft selbst erschienen ist. Für Anwälte scheint es bequemer zu sein, das Versäumnisurteil abzuwarten, als sich am Ende womöglich Vorwürfe wegen Falschberatung anhören zu müssen. Eine Ausrede, warum man zum Termin gerade verhindert war, findet sich immer irgendwie. Diese Methode ist ganz besonders fies gegenüber der allein gelassenen Person, weil diese trotz zugebilligtem Rederecht vor Gericht kein rechtliches Gehör findet. Deshalb fordern Kritiker schon lange, und inzwischen auch viele Betroffene, die Abschaffung dieses aus der Nazizeit von 1935 stammenden knebelnden Anwaltszwangs. Jede mündige, nicht unter Betreuung stehende Person sollte die Mögichkeit haben, sich im Zweifel auch selbst verteidigen zu dürfen.
Für transparente Verhandlungen durch Videoaufzeichnung
Fehlende oder lückenhafte Protokolle, die trotz Aufforderung nicht berichtigt werden, sind an deutschen Gerichten an der Tagesordnung. Es gibt kaum eine Verhandlung, die lückenlos und sauber protokolliert wird. Kritiker fordern daher schon seit langem, die sogenannte digitale Prozessbeobachtung einzuführen. Dabei kommen bis zu drei Videokameras zum Einsatz, die aus verschiedenen Positionen Bild- und Tonaufnahmen der Akteure aufzeichnen. Das so entstandene Beweismaterial wird in Kopie an jede beteiligte Partei (Richter, Staatsanwaltschaft, Kläger und Beklagte bzw. deren Prozessbevollmächtigte) ausgereicht. Damit gehören Missverständnisse über den Prozessverlauf und/oder Interpretationsspielräume ein für allemal der Vergangenheit an.
Für die Kontrolle richterlicher Arbeit durch unabhängige Gremien
Viele Juristen handeln nicht nach aktuellem Recht, weil sie sich nicht weiter bilden. Gerade Richter sind oft der Meinung, sie hätten das nicht nötig. Frei nach dem Motto: „Was ich einmal gelernt habe, das habe ich gelernt und das bleibt auch so.“
Für die Betroffenen kann das verheerende Auswirkungen haben. Mit dem Argument, dass Richter*innen in ihren Entscheidungen unabhängig seien, wird jedes Gegenargument abgebügelt. Das kann und darf nicht so bleiben. Alle an einem Prozess Beteiligten haben das Recht auf eine faire Verhandlung. Deshalb ist ein unabhängiges Gremium notwendig, das Richter*innen auf die Qualität ihrer Arbeit hin kontrolliert.
Eine Möglichkeit wäre, Geschworenen-Gerichte zu installieren. Ähnlich wie es sie in anderen demokratischen Staaten schon lange gibt. Damit würde die Verantwortung aufgeteilt. Eine bessere Kontrolle richterlicher Arbeit ist dadurch ebenfalls gewährleistet.